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Kindertagesbetreuung
Beschreibung
In der Stadt Strausberg werden die Plätze für die Kindertagesbetreuung und Hortbetreuung zentral durch die Stadtverwaltung Strausberg vergeben.
Aktuell gibt es in Strausberg 17 Kindertages- und Horteinrichtungen. (Übersicht)
Fünf der Kindertageseinrichtungen und vier der Horteinrichtungen befinden sich in städtischer Trägerschaft.
Informationen zu den Kita- und Horteinrichtung in städtischer Trägerschaft, wie Konzepte und ähnliches finden Sie auf www.kita-strausberg.de
Für einen Platz in der Kindertages- oder Horteinrichtung ist eine Bedarfsmeldung über das Online-Portal: https://kitaanmeldung.stadt-strausberg.de erforderlich.
Um Planungsvorlauf für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Kita- und Hortplätzen zu schaffen, sollte der Antrag auf:
- Bereitstellung eines Kitaplatzes nach der Geburt des Kindes
- Bereitstellung eines Hortplatzes nach der Anmeldung der Schulanfänger
erfolgen.
Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes wird von den Eltern nach Maßgabe des bestehenden Satzungsrechts ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.
Bei Anmeldung eines Kitaplatzes/ Hortplatzes
- Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) des/r Sorgeberechtigten
Bei Vertragsabschluss
- Rechtsanspruchsbescheid des Landkreises Märkisch Oderland (nur bei einer Betreuung über 4 h und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde)
- Nachweis Masernschutzimpfung
- ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Elterneinkommen <PDF-Formular>
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder Jahreslohnbescheinigung
- bei Selbständigen der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, ggf. BWA des Vorjahres oder im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Selbsteinschätzung
- sonstige Unterlagen, die Ihr Einkommen des Vorjahres nachweisen (z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes, ALG II, Elterngeldbescheid, Krankengeld usw.)
- bei Erhalt von Transferleistungen im lfd. Jahr: Vorlage aktueller Bescheide, z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über Grundsicherung und Sozialhilfe, Bescheid Kinderzuschlag
1. Antrag auf Bereitstellung eines Kita-Platzes oder Hortplatzes bei der Stadt Strausberg
wo: online bei der Stadt Strausberg
Bitte beachten: Unvollständige Online-Anträge und fehlende Legitimationen führen zu keiner Bearbeitung des Antrages.
Beratung zu Fragen der Antragstellung erhalten Sie jederzeit telefonisch unter folgenden Telefonnummern:
03341 381213 (Nachname des Kindes A – I) und
03341 381214 (Nachname des Kindes J – Z)
2. Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim Landkreis Märkisch-Oderland
wo: Landkreis Märkisch Oderland, Jugendamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
Bitte beachten: Dieser Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Betreuung über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus erforderlich ist (über 4 Stunden) und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde erfolgen soll.
Link zum Antragsformular
3. Platzvergabe
Sobald Ihr Kind bei der Vergabe des Kita-/Hortplatzes berücksichtigt wird, werden Sie von der Verwaltung benachrichtigt. Sie erhalten ein Kitaplatz- bzw. Hortplatzangebot und können dann Absprachen zur Aufnahme direkt mit der Kitaleitung treffen.
Es kann auch vorkommen, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht immer entsprochen werden kann.
Sollten Sie bis ca. 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Strausberg.
4. Vertragsabschluss
Kita oder Hort in kommunaler Trägerschaft
Bei Entscheidung für die Betreuung in einer Kindertages- bzw. Horteinrichtung in kommunaler Trägerschaft wird ein Vertrag über die Betreuung des Kindes mit Stadt Strausberg geschlossen.
wo: Stadtverwaltung Strausberg, Hegermühlenstr. 58 in 15344 Strausberg, Zimmer 1.06 und 1.11 im 1. Obergeschoss
wann: nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminabsprache
Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. einzureichen:
- Rechtsanspruchsbescheid des Landkreises Märkisch Oderland (nur bei einer Betreuung über 4 h und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde)
- Nachweis Masernschutzimpfung
- ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Elterneinkommen <PDF-Formular>
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder Jahreslohnbescheinigung
- bei Selbständigen der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, ggf. BWA des Vorjahres oder im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Selbsteinschätzung
- sonstige Unterlagen, die Ihr Einkommen des Vorjahres nachweisen (z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes, ALG II, Elterngeldbescheid, Krankengeld usw.)
- bei Erhalt von Transferleistungen im lfd. Jahr: Vorlage aktueller Bescheide, z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über Grundsicherung und Sozialhilfe, Bescheid Kinderzuschlag
Kita oder Hort in freier Trägerschaft
Bei Entscheidung für eine Kindertages- oder Horteinrichtung in freier Trägerschaft schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung bzw. mit dem jeweiligen Träger.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Fachgruppe Kindertagesbetreuung
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-212 - Fax:
03341 381-432
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 03341 381-213
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Telefon: 03341 381-213
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Telefon: 03341 381-214