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Kindertagesbetreuung

Beschreibung

In der Stadt Strausberg werden die Plätze für die Kindertagesbetreuung und Hortbetreuung zentral durch die Stadtverwaltung Strausberg vergeben.

Aktuell gibt es in Strausberg 17 Kindertages- und Horteinrichtungen. (Übersicht)

Fünf der Kindertageseinrichtungen und vier der Horteinrichtungen befinden sich in städtischer Trägerschaft.

Informationen zu den Kita- und Horteinrichtung in städtischer Trägerschaft, wie Konzepte und ähnliches finden Sie auf www.kita-strausberg.de 

 

Für einen Platz in der Kindertages- oder Horteinrichtung ist eine Bedarfsmeldung über das Online-Portal: https://kitaanmeldung.stadt-strausberg.de erforderlich.

 

Um Planungsvorlauf für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Kita- und Hortplätzen zu schaffen, sollte der Antrag auf:

  • Bereitstellung eines Kitaplatzes nach der Geburt des Kindes
  • Bereitstellung eines Hortplatzes nach der Anmeldung der Schulanfänger

erfolgen.  

 

Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes wird von den Eltern nach Maßgabe des bestehenden Satzungsrechts ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.

 

Bei Anmeldung eines Kitaplatzes/ Hortplatzes

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) des/r Sorgeberechtigten

 

Bei Vertragsabschluss

  • Rechtsanspruchsbescheid des Landkreises Märkisch Oderland (nur bei einer Betreuung über 4 h und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde)
  • Nachweis Masernschutzimpfung
  • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Elterneinkommen <PDF-Formular>
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder Jahreslohnbescheinigung
  • bei Selbständigen der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, ggf. BWA des Vorjahres oder im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Selbsteinschätzung
  • sonstige Unterlagen, die Ihr Einkommen des Vorjahres nachweisen (z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes, ALG II, Elterngeldbescheid, Krankengeld usw.)
  • bei Erhalt von Transferleistungen im lfd. Jahr: Vorlage aktueller Bescheide, z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über Grundsicherung und Sozialhilfe, Bescheid Kinderzuschlag

 

1. Antrag auf Bereitstellung eines Kita-Platzes oder Hortplatzes bei der Stadt Strausberg

wo:            online bei der Stadt Strausberg

Bitte beachten: Unvollständige Online-Anträge und fehlende Legitimationen führen zu keiner Bearbeitung des Antrages.

 

Beratung zu Fragen der Antragstellung erhalten Sie jederzeit telefonisch unter folgenden Telefonnummern:

03341 381213 (Nachname des Kindes A – I) und

03341 381214 (Nachname des Kindes J – Z)

 

2. Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim Landkreis Märkisch-Oderland

wo:            Landkreis Märkisch Oderland, Jugendamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow

Bitte beachten: Dieser Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Betreuung über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus erforderlich ist (über 4 Stunden) und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde erfolgen soll.

Link zum Antragsformular 

 

3. Platzvergabe

Sobald Ihr Kind bei der Vergabe des Kita-/Hortplatzes berücksichtigt wird, werden Sie von der Verwaltung benachrichtigt. Sie erhalten ein Kitaplatz- bzw. Hortplatzangebot und können dann Absprachen zur Aufnahme direkt mit der Kitaleitung treffen.

Es kann auch vorkommen, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht immer entsprochen werden kann.

Sollten Sie bis ca. 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Strausberg.

 

4. Vertragsabschluss

Kita oder Hort in kommunaler Trägerschaft

Bei Entscheidung für die Betreuung in einer Kindertages- bzw. Horteinrichtung in kommunaler Trägerschaft wird ein Vertrag über die Betreuung des Kindes mit Stadt Strausberg geschlossen.

wo:      Stadtverwaltung Strausberg, Hegermühlenstr. 58 in 15344 Strausberg, Zimmer 1.06 und 1.11 im 1. Obergeschoss

wann: nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminabsprache

Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. einzureichen:

  • Rechtsanspruchsbescheid des Landkreises Märkisch Oderland (nur bei einer Betreuung über 4 h und/oder außerhalb der Wohnortgemeinde)
  • Nachweis Masernschutzimpfung
  • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Elterneinkommen <PDF-Formular>
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder Jahreslohnbescheinigung
  • bei Selbständigen der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, ggf. BWA des Vorjahres oder im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Selbsteinschätzung
  • sonstige Unterlagen, die Ihr Einkommen des Vorjahres nachweisen (z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes, ALG II, Elterngeldbescheid, Krankengeld usw.)
  • bei Erhalt von Transferleistungen im lfd. Jahr: Vorlage aktueller Bescheide, z. B. Wohngeldbescheid, Bescheid über Grundsicherung und Sozialhilfe, Bescheid Kinderzuschlag

 

Kita oder Hort in freier Trägerschaft

Bei Entscheidung für eine Kindertages- oder Horteinrichtung in freier Trägerschaft schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung bzw. mit dem jeweiligen Träger.

 

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