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Reisepass/ vorläufiger Reisepass
Beschreibung
Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. In dem sogenannten „ePass“ werden persönlichen Daten, das biometrische Gesichtsbild und seit 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) digital erfasst und in einem Chip gespeichert. Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit sowie Sicherheit vor Missbrauch erreicht. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der/die Passinhaber*in ist.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.
- Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG): http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html
- Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG): http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html
- Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV): http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html
- Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV): http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis)
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (i. d. R nicht älter als ein halbes Jahr) - kann auch vor Ort an unserer Fotostation gegen eine Gebühr von 6 € aufgenommen werden (Fotomustertafel-Bundesdruckerei)
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Fotografin oder Ihr Fotograf über die technische Anbindung verfügt, das Lichtbild digital an das Bürgerbüro übermitteln zu können. Hier erhalten Sie Informationen, ob sich ein solcher Fotodienstleister in der Nähe befindet: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, sofern diese noch nicht vorlag
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (Original)
- bei Eheschließung: Eheurkunde (Original)
- bei Namensänderung – entsprechende Urkunde (Original)
- bei unter 18-Jährigen:
- Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Dokument des nicht anwesenden Elternteils. (Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Ausweisdokument" unter dem Bereich Downloads)
- ggf. Negativbescheid des Jugendamtes oder das rechtskräftige Scheidungsurteil, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
- ggf. Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist
Allgemeine Hinweise:
- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
- Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
- Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage). Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, Ihrer Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zur Reise nicht für die Ausstellung und Aushändigung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Ein Nachweis über die bevorstehende Reise ist vorzulegen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip) und wird nicht von allen Ländern akzeptiert.
Gültigkeitsdauer
- Reisepass:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer Reisepass beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen
Antragstellung bei geplanter Eheschließung
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon bis zu 8 Wochen vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. In diesen Fällen ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.
Der Pass kann erst nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde ausgehändigt werden.
Reisepässe für Minderjährige
Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile mittels Aufkleber „Amtliche Vermerke“ in den Reisepass eines Minderjährigen erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.
Antragstellung
- Die Beantragung eines Reisepasses ist nur bei der Ausweisbehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache möglich.
- Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.
- Die Herstellung erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin.
- Die Bearbeitungszeit des Reisepasses beträgt ca. 4 – 6 Wochen.
Hinweise zur Abholung
Bei Abholung sind die alten Dokumente vorzulegen (werden einbehalten, vernichtet oder ungültig überlassen).
Eine Abholung ist auch durch Dritte mit Vollmacht zur Abholung eines Personaldokuments möglich. (Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Vollmacht zur Abholung eines Personaldokuments" unter dem Bereich Downloads.) Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (als Expresspass: 69,50 €)
- ab Vollendung des 24. Lebensjahr: 70,00 € (als Expresspass: 102,00 €)
- Reisepass mit 48 Seiten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,50 € (als Expresspass 91,50 €)
- Reisepass mit 48 Seiten nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 82,00 € (als Expresspass: 114,00 €)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
- ggf. Foto: 6 €
Die Gebühren können bar oder mit Kredit-/EC-Karte bezahlt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
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