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vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
- vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG): https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__3.html
- Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG): http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html
- Soweit vorhanden der Kinderreisepass, Reisepass oder bisherige Personalausweis.
- Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, dann die Geburts-/Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (i. d. R nicht älter als ein halbes Jahr) – kann auch vor Ort an unserer Fotostation gegen eine Gebühr von 6 € aufgenommen werden (Fotomustertafel-Bundesdruckerei)
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Fotografin oder Ihr Fotograf über die technische Anbindung verfügt, das Lichtbild digital an das Bürgerbüro übermitteln zu können. Hier erhalten Sie Informationen, ob sich ein solcher Fotodienstleister in der Nähe befindet: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- Bei unter 16-Jährigen:
- Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Dokument des nicht anwesenden Elternteils. (Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Ausweisdokument" unter dem Bereich Downloads)
- ggf. Negativbescheid des Jugendamtes oder das rechtskräftige Scheidungsurteil, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
- ggf. Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Sie erhalten einen vorläufigen Personalausweis, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
Antragstellung
- Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist nur bei der Ausweisbehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache möglich.
- Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
- Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Gültigkeitsdauer
- Der vorläufige Personalausweis ist höchsten 3 Monate gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- ggf. Foto: 6 €
Die Gebühr kann bar oder mit der Kredit-/ EC-Karte bezahlt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
- Telefon:
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