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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist, oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Da die zu befreiende Person häufig nicht in der Lage ist, die Befreiung selbst zu beantragen, kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
§ 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular.)
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Pflegeheimes, oder Bescheinigung über den Pflegegrad
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Zusätzlich bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Der letzte Personalausweis muss abgelaufen sein.
Die ausgestellte Bescheinigung ist unbefristet gültig.
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Beantragung erfolgt in der Regel durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person.
gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
- Telefon:
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