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Eheschließung anmelden
Beschreibung
Vor die Eheschließung hat der Gesetzgeber die förmliche Anmeldung der Eheschließung gestellt, d. h. wer heiraten möchte, muss sich zuerst beim Standesamt zur Eheschließung anmelden. Das Verfahren dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger Ehehindernisse.
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners.
Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.
Eheschließung - § 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG):
http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html
Ehefähigkeit - § 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
Im Folgenden sind die häufigsten Fälle dargestellt. Bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen.
Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.
Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind:
(grundsätzlich mitzubringen, je Partner)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Strausberg das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
- eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes - ist Strausberg der Wohnsitz liegt diese bereits vor)
Außerdem,...
...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
- falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch
...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist;
- falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben
... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:
- die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Strausberg das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
- die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden
Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind):
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- nicht in Deutschland geboren ist
- eingebürgert wurde
- im Ausland geheiratet hat
- im Ausland geschieden wurde
Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.
Räumlichkeiten für eine Eheschließung im Standesamt der Stadt Strausberg
Altes Stadthaus
- Adresse: Am Markt 10, 15344 Strausberg
- Plätze für 26 Hochzeitsgäste
- Musikalische Untermalung
- Fotografieren durch einen Fotografen Ihrer Wahl während der Zeremonie
Burghotel „The Lakeseide“
weitere Information: Hochzeit Angebote (burghotel-strausberg.de)
Strausseefähre
weitere Informationen: Sonderfahrten — Strausberger Eisenbahn GmbH (strausberger-eisenbahn.de)
Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Verwaltungsgebühren erhoben:
- Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht: 40,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung: 66,00 €
- Gebühren für Urkunden und evtl. Stammbuch
- im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Standesamt
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-244 - Fax:
03341 381-445 - E-Mail:
standesamt@stadt-strausberg.de
- Telefon:
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