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eID-Karte

Beschreibung

Seit Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.

  • Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/index.html

  • Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis – PauswV

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/

  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums – PauswGebV

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/

  • Reisepass oder ID-Card des anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union/ des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin / der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
  • Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
  • Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.
  • Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.
  • Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Nähere Informationen zur eID_Karte finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html

 

Muster eID-Karte

Muster eID-Karte

Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.

  • 37,00 Euro

Die Gebühren können bar oder mit Kredit-/EC-Karte bezahlt werden.

Zuständige Einrichtungen