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Hausnummernvergabe

Beschreibung

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Grundstückseigentümer*innen werden danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbarer Hausnummer zu sorgen.

  • Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Für die Erteilung der Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 50,00 € erhoben.

Zuständige Einrichtungen