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Geburt

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Ist also Ihr Kind im Stadtgebiet Strausberg zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Strausberg anmelden.

Für  Kinder, die im Krankenhaus Strausberg das Licht der Welt erblicken, werden die Geburtenanzeigen von den Mitarbeitern des Krankenhauses an das Standesamt Strausberg übergeben.  Die Eltern müssen dann zur Beurkundung persönlich im  Standesamt vorsprechen.

Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt in diesem Zusammenhang die notwendigen Dokumente aus.

 

Anzeige der Geburt - §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html

Zur Geburtsbeurkundung benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • Erklärung zur Namensführung des Kindes
  • gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern (vom Standesamt am Geburtsort) oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

Zusätzlich werden je nach Familienstand folgende Unterlagen benötigt:

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • bei Eheschließung in Deutschland:
      • Eheurkunde der Eltern oder
      • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Eltern Heiratsurkunde
    • bei Eheschließung im Ausland:
      • Heiratsurkunde im Original (evtl. mit zusätzlichen Beglaubigungen - Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) und Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigen Übersetzer

 

  • bei ledigen Müttern
    • falls beurkundet: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung

 

  • bei geschiedenen oder verwitweten Müttern
    • aktuelle Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit der Eintragung der Scheidung oder des Todes des früheren Ehemannes
    • oder - falls die frühere Eheschließung im Ausland war - Heiratsurkunde im Original (wie zuvor beschrieben) und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehemannes, auch ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzung

 

Eltern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sprechen zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes bitte grundsätzlich persönlich im Standesamt vor.  Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt Originaldokumente. Bitte besorgen Sie sich fehlende Dokumente rechtzeitig!

 

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.

Sie erhalten 3 gebührenfreie Urkunden (Bescheinigungen):

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

 

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Bedarf werden folgende Gebühren fällig:

  • erste Urkunde / auch internationale Urkunde: 15,00 €
  • jede weitere zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde: 7,50 €
  • Namenserteilung/Einwilligung/Zustimmung: je 37,00 €        
  • Vaterschaftsanerkennung auf Wunsch möglich: 30,00 €

Zuständige Einrichtungen