Suche
Sterbefall
Beschreibung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Gebiet der Tod eingetreten ist.
Jeder in der Stadt Strausberg Verstorbene muss also – unabhängig von seinem letzten Wohnsitz – beim Standesamt Strausberg abgemeldet werden.
Zur Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.
Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
- Urkunde des/der Verstorbenen (beglaubigte Geburts-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch)
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt).
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles können dem beauftragten Bestatter übergeben werden.
Die Stadt Strausberg bietet für die Bestattung zwei Anlagen in Ihrem Eigentum:
- Waldfriedhof
- Ruheforst
Näher Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Die Gebühr für die Ausstellung der Sterbeurkunde beträgt:
- für die erste Urkunde: 15,00 €
- für jede weitere Urkunde: 7,50 €
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Standesamt
-
- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
-
- Telefon:
03341 381-244 - Fax:
03341 381-445 - E-Mail:
standesamt@stadt-strausberg.de
- Telefon:
-