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Führungszeugnis
Beschreibung
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz auf Antrag ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Das Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden.
- Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html
- Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) der Antragstellerin/des Antragstellers
- Gegebenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
- zur Vorlage bei einer Behörde: der Verwendungszweck, die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesendet wird
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis.
Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Weitere Information erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.
Online-Beantragung:
Wenn Sie im Besitz eines Personalausweises mit Online-Funktion sind, können sie das Führungszeugnis direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz online beantragen.
Beantragung über die Meldebehörde (Bürgerbüro):
Alternativ zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Führungszeugnisse nach wie vor persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten beantragen. (Termin im Bürgerbüro buchen)
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und – entsprechend der Art des Führungszeugnisses – entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei behördlichen Führungszeugnissen kann die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern.
- 13,00 €
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro können die Gebühren bar oder mit Kredit-/EC-Karte bezahlt werden.
Unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises z. B. bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ist die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gebührenfrei. (Merkblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
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