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Urkunden des Standesamtes

Beschreibung

Personenstandsurkunden (Urkunden zu Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Sterbefall) können nur beim Standesamt des Ereignisortes ausgestellt werden, unabhängig vom Wohnort der Personen.

  • Urkunden zur Geburt beim Standesamt des Geburtsortes
  • Urkunden zur Ehe beim Standesamt des Heiratsortes
  • Urkunden zur Lebenspartnerschaften bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Urkunden zum Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.

Für die Bereitstellung von Personenstandsurkunden entstehen folgende Kosten:

  • Jedes erste Exemplar kostet 17,00 €.
  • jedes weitere Exemplar jeweils 8,50 €.
  • Urkunden für Sozialversicherungszwecke sind gebührenfrei. (z.B. Rentenversicherung, Beantragung ALG II)

Zahlungsweise (aktuell):
Nach Beantragung der Urkunde schicken wir Ihnen eine Rechnung. Die Urkunde geht Ihnen erst nach Zahlungseingang zu.