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Wohngeld
Kurzbeschreibung
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.
- der Zahl der Familienmitglieder, die im Haushalt wohnen,
- dem Gesamteinkommen der Familienmitglieder, die im Haushalt wohnen,
- der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung
Beschreibung
Welcher Antrag ist für Sie der Richtige?
Als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner/Bewohnerinnen eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner/Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat. Sind Sie Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie bereits Transferleistungen (z. B. Bürgergeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung „Sozialhilfe“) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Wohngeld können nur Strausberger Bürger erhalten, die einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Vordrucke der Antragsformulare erhalten Sie zusätzlich zum Online-Angebot der Stadt Strausberg, auch direkt im Bürgerbüro oder bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg – Hegermühlenstraße 58.
Als Mieter*in oder Untermieter*in in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner*innen eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner*in eines eigenen Mehrfamilienhaus sind, das mehr als zwei Wohnungen hat. Sind Sie Eigentümer*in von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg einen schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie bereits Transferleistungen (z. B. Bürgergeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“)) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gezahlt, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Fachgruppe Schule, Familie, Soziales und Sport
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-232 - Fax:
03341 381-432 - E-Mail:
buergerdienste@stadt-strausberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 03341 381-227
-
E-Mail: wohngeld@stadt-strausberg.de
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Telefon: 03341 381-228
-
E-Mail: wohngeld@stadt-strausberg.de