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Meldebescheinigung

Beschreibung

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken und Vereinen.

Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Angaben:

  • Familienname
  • Frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort (bei Geburt im Ausland auch Staat)
  • derzeitige Anschrift(en) (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können außerdem auch folgende weitere Daten in einer erweiterten Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
  • jeweils mit Familienname und Vornamen
  • Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand
  • persönliche Vorsprache:
    • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellung durch einen Vertreter/ eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht zur Abholung einer Meldebescheinigung mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift sowie den Angaben zur Vertreterin/ zum Vertreter, die/der sich durch ein gültiges Personaldokument ausweisen muss

Beantragung Online

Für die Beantragung der Meldebescheinigung auf dem digitalen Weg ist zwingend ein deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte für EU-Bürger*innen notwendig.

Klicken Sie einfach auf die Onlinedienstleistung "Meldebescheinigung - Onlinedienst". Sie werden zu einem Online-Formular weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises (bzw. eID-Karte) authentifizieren müssen, um die Meldebescheinigung online zu beantragen

Beantragung im Bürgerbüro

Die Meldebescheinigung kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt.

Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.

Beantragung online

  • per Download als PDF: kostenfrei

Beantragung im Bürgerbüro

  • Kosten: 6,00 € 
  • gebührenfrei aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung (§ 64 SGB X) (z.B. zur Beantragung von Kindergeld und zur erstmaligen Beantragung von Elterngeld bei Neugeborenen)

Die Gebühren können bei persönlicher Vorsprache bar oder mit Kredit-/ EC-Karte bezahlt werden.