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BuT - Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes erhalten, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres aus Familien, die

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
  • Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen.

Die Förderung umfasst folgende Bereiche:

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf mit 181 €/Jahr (116 € für das erste, 65 € für das zweite Schulhalbjahr)
  • Eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflege
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Übernahme der Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und KITA
  • Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, sofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft mit bis zu 15 €/ Monat (z.B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten).

Nähere Informationen zu den Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland.

https://www.maerkisch-oderland.de/service-aktuelles/service/formulare 

Zuständige Einrichtungen