Kinderträume
Beschreibung
Das Projekt „Kinderträume“ im Strausberger Bündnis für und mit Familien ist einen Förderfonds aus Spendengeldern, der die Möglichkeit bietet, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen und kinderreichen Familien die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitaktivitäten zu finanzieren.
In und um Strausberg gibt es ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten.
Möchte Ihr Kind gern malen, tanzen, Sport treiben, musizieren oder vieles andere mehr? Sie können sich aber die Mitgliedsbeiträge oder die Kosten für Trainingslager nicht leisten?
Wenn ein Kind an einem Freizeitangebot teilnehmen möchte, den Familien aber die Finanzierung schwer fällt, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den Spendenfonds „Kinderträume“ gestellt werden.
Unterstützung und Beratung erhalten Sie im Familienbüro in der Stadtverwaltung Strausberg.
Weitere Informationen zum Strausberger Bündnis für und mit Familien finden Sie hier: www.familienbuendnis-strausberg.de
Für die Vergabe einer finanziellen Unterstützung aus dem Spendenfond „Kinderträume“ gelten folgenden Maßgaben:
- gefördert werden pädagogisch wertvolle Freizeitgestaltungen vorrangig für Strausberger Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 13. Klasse.
- Über die Förderung von Kindern, die in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien untergebracht sind, erfolgt eine gesonderte Prüfung nach Nutzung und Nachweis aller sonstigen Fördermöglichkeiten.
- Auf eine Förderung durch „Kinderträume“ besteht kein Rechtsanspruch und somit auch kein Widerspruchsrecht.
- Die Zuwendungen werden in Abhängigkeit vom Einkommen gewährt.
- Der Nachweis über das Einkommen (Kopie) ist mit dem Antrag einzureichen, sonst erfolgt keine Bearbeitung.
- Sofern ein Anspruchsrecht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) besteht, fließen diese in die Höhe der möglichen Förderung ein und sind zuerst zu beantragen. (Den Antrag auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es beim Landkreis MOL und ist auch dort einzureichen.) In diesem Fall erfolgt die Bearbeitung des Antrages „Kinderträume“ unter der Berücksichtigung des BuT – Antrages.
- Unwahre Angaben können zur Rückforderung von Zuwendungen führen.
- Jeder Antrag unterliegt einer Einzelprüfung. Unter Voraussetzung der aktuellen Höhe des Spendenfonds können u.a. folgende Kosten anteilig gefördert werden:
- Monatliche Mitgliedsbeiträge
- Beitrittssumme
- Trainingskleidung
- Fahrkosten; Trainingslager
- Einmalige Kostenbeiträge.
- Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragsstellung gewährt. Eine rückwirkende Antragsstellung ist ausgeschlossen.
- Stellen Sie für jedes Kind einen separaten Antrag.
- Die Spendenhöhe wird direkt an den Verein/Institution überwiesen. Für die Zahlung Ihres Eigenanteiles gegenüber dem Verein/Institution sind Sie selbst verantwortlich.
- Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
- Die Vergabekommission tagt bei Eingang von Anträgen (ca. einmal ¼ jährlich). Hier sind mindestens 3 Mitglieder anwesend, ein Mitglied ist Mitarbeiterin der Stadt.
- Die Zuwendung endet, wenn der Förderzweck entfällt. Die Fördersumme pro Antrag beläuft sich auf höchstens ein Jahr. Danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.
- Der Vergabeausschuss behält sich vor, bei nicht regelmäßiger Teilnahme des Kindes die Zuwendungen zu stornieren und anteilmäßig zurück zu fordern.
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt an den Verein/die Institution.
Zuständige Einrichtungen
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Strausberger Bündnis für und mit Familien
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-217 - E-Mail:
info@familienbuendnis-strausberg.de
- Telefon:
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Fachbereich Bürgerdienste Kinder Jugend Familien Büro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-217
- Telefon:
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