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Wohnsitz an-/ ummelden
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.
- Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Hauptwohnung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html
- Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG): http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
- Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG): http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- oder ummelden möchten
- ggf. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Formular) bzw. bei Wohneigentum einen Nachweis darüber
- bei Minderjährigen: ggf. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
Anmeldung Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz)
Bei Zuzug in die Stadt Strausberg aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland müssen sich meldepflichtige Personen innerhalb von zwei Wochen unter persönlicher Vorsprache anmelden.
Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Anmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie (mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder) erfolgen.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Ummeldung Wohnsitz
Der meldepflichtige Bürger muss sich bei einem Umzug innerhalb Strausberg innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
Umzug bei Kindern mit nur einem Elternteil:
Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, ist das Einverständnis (PDF-Formular) des anderen Elternteils mit der Bestimmung der Hauptwohnung durch den ummeldenden Elternteil, oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen.
Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen (Familienmitglieder) bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden sind im Original und mit amtlich beglaubigter Übersetzung mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland), eventuell Abmeldebestätigungen.
Weitere besondere Hinweise:
- Die meldepflichtige Person kann sich bei Vorlage einer Vollmacht zur An- oder Ummeldung (Link PDF-Formular) oder einer Vorsorgevollmacht (Link-PDF-Formular) und des ausgefüllten und unterschriebenen Scheins zur Anmeldung einer Wohnung (Link-PDF-Formular) durch eine Person vertreten lassen.
- Hat eine Person eine weitere Wohnung, dann ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen.
Sie können sich nur persönlich vor Ort an- bzw. ummelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht (PDF-Formular) und das ausgefüllte Anmelde-Formular (PDF-Formular) mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
gebührenfrei
Achtung: Die Stadt Strausberg erhebt gemäß ihrer Satzung eine Zweitwohnungssteuer.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
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