Suche
Grundstückszufahrt und Zuwegung errichten
Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z. B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt ist ein Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/oder ggf. Begründung des Vorhabens an die Stadtverwaltung Strausberg zu richten.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, ist die Notwendigkeit durch den Antragsteller zu begründen, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
- Antrag (siehe Downloads) schriftlich stellen.
- Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag als Vorlage (Downloads) herunterzuladen.
Fügen Sie dem Antrag in jedem Fall die erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten dann per Post die Genehmigung oder eine Begründung für die Ablehnung Ihres Antrags.
- Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
- Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
- Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe Tiefbau/ Grünflächen
-
- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
-
- Telefon:
03341 381-193 - Fax:
03341 381-433 - E-Mail:
technische-dienste@stadt-strausberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 03341 381-366