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Sportförderung für Vereine

Beschreibung

Die Stadt Strausberg unterstützt das vielfältige sportliche Engagement vor Ort und fördert daher gemeinnützige Vereine, die in Strausberg aktiv sind. Ziel der Sportförderung ist es, bestehende Sportangebote zu sichern, weiterzuentwickeln und neue Möglichkeiten der Sportausübung zu schaffen – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit, der Unterstützung sportlicher Veranstaltungen sowie der Förderung besonderer sportlicher Leistungen.

Strausberg ist ein attraktiver und leistungsstarker Sportstandort: Über 40 Sportarten, zahlreiche Sportvereine und -gruppen, fast 70 Sportstätten, Spiel- und Tobeplätze, Rad- und Wanderwege sowie die unmittelbare Nähe zu drei Seen bieten vielfältige Bewegungs- und Sportmöglichkeiten. Durch die Landesleistungsstützpunkte in den Sportarten Turnen, Judo und Schwimmen ist Strausberg auch überregional als Sportstadt profiliert.

Mit der Sportförderung möchte die Stadt diese Vielfalt erhalten und gezielt stärken.

Grundlage der Förderung ist die Sportförderrichtlinie der Stadt Strausberg, die von der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2025 beschlossen wurde. Gefördert werden gemeinnützige, in Strausberg ansässige Vereine, die zum Zeitpunkt der Antragstellung als gemeinnützig anerkannt sind.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung entscheidet die Stadt Strausberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Gemäß der Sportförderrichtlinie, Abschnitt 2, gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

 

2.1 Förderung von Vereinen mit Kindern und Jugendlichen

Vereine, bei denen mindestens 50 % der Mitglieder Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind, werden besonders unterstützt. Diese Vereine erhalten einen jährlichen Zuschuss für ihre Kinder- und Jugendarbeit.

  • Die Förderung erfolgt als Pauschale pro Kind bzw. Jugendlichem.
  • Die Förderhöhe beträgt 8,00 Euro pro Jahr und pro Kind/Jugendlichem.

Dem Antrag ist entweder eine aktuelle Bestandserhebung an einen übergeordneten Verband oder eine Eigenerklärung zum Mitgliederbestand beizufügen.

 

2.2 Förderung von sportlichen Veranstaltungen

Die Stadt Strausberg fördert die Durchführung sportlicher Veranstaltungen, die von Vereinen organisiert werden. Bezuschusst werden Kosten, die unmittelbar mit der Veranstaltung zusammenhängen.

Förderfähige Kosten bei Veranstaltungen innerhalb der Stadt Strausberg sind unter anderem:

  • Miet- und Leihkosten für Geräte und Anlagen
  • Transportkosten für Geräte sowie für Vereinsmitglieder zu Wettbewerben oder Meisterschaften
  • Kosten für medizinische Notfallbetreuung
  • Helferkosten bis maximal 1,50 Euro pro Stunde

 

Förderfähige Kosten bei Veranstaltungen außerhalb der Stadt Strausberg:

  • Miet-, Leih- und Transportkosten für vereinseigene Geräte und Anlagen sowie für Vereinsmitglieder
  • Bei Reisen außerhalb von Berlin und Brandenburg gelten die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes

 

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Verpflegungs- und Bewirtungskosten
  • Sportkleidung oder sonstige Ausstattungen für Teilnehmende
  • Kosten für Porto, Telefon oder Versicherungen
  • Transportkosten für nicht vereinszugehörige Personen oder fremde Geräte

 

Die maximale Förderung für eine Veranstaltung beträgt 500,00 Euro.

Der Verein muss einen Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten selbst tragen.

 

Hinweis: Eine künstliche Aufteilung einer Veranstaltung zur Erhöhung der Fördermittel ist nicht zulässig.

 

2.3 Förderung in besonderen Fällen

In besonderen Fällen kann eine erhöhte Förderung von bis zu 4.500,00 Euro gewährt werden, zum Beispiel wenn ein Verein:

  • eine sportliche Veranstaltung durchführt, die seit mindestens 10 Jahren besteht,
  • an Europa- oder Weltmeisterschaften teilnimmt oder
  • eine Veranstaltung mit mindestens 200 Teilnehmenden organisiert.

1. Voraussetzungen prüfen

Der Verein ist gemeinnützig, in Strausberg aktiv und richtet sein Sportangebot überwiegend an Strausberger Einwohnerinnen und Einwohner.

 

2. Antrag einreichen

Der Förderantrag ist schriftlich, vollständig und auf dem vorgegebenen Formular (siehe Downloads) einzureichen bei:

Stadtverwaltung Strausberg

Fachbereich Bürgerdienste

Hegermühlenstraße 58

15344 Strausberg

 

Wichtige Fristen:

  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (RL, Abschnitt 2.1): Antragstellung bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres
  • Förderung von Projekten und Veranstaltungen (RL, Abschnitt 2.12 und 2.3):
    • bei Förderbeträgen über 500 Euro: mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn
    • bei Förderbeträgen bis 500 Euro: mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn

 

3. Prüfung und Entscheidung

Nach Eingang des Antrags prüft die Stadtverwaltung die Unterlagen.

  • Förderbeträge bis 500 Euro sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

→ Entscheidung durch die Leitung des Fachbereichs Bürgerdienste

  • Förderbeträge über 500 Euro

→ Entscheidung durch den Hauptausschuss nach Beratung im zuständigen Fachausschuss

Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

4. Bescheid erhalten

Der Verein erhält einen schriftlichen Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung.
Erst danach darf mit dem Projekt begonnen werden (Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung).

 

5. Fördermittel abrufen und verwenden

Nachdem der Verein den Mittelabruf bei der Stadt eingereicht hat, werden die Mittel ausgezahlt und für den bewilligten Zweck eingesetzt.

 

6. Verwendungsnachweis einreichen

Spätestens drei Monate nach Projektende reicht der Verein einen Sachbericht und eine Abrechnung ein.

 

 

Wichtige Hinweise

  • Fördermittel dürfen nur für den bewilligten Zweck verwendet werden.
  • Änderungen am Verwendungszweck müssen vorab schriftlich beantragt und genehmigt
  • Nicht verwendete oder zweckfremd eingesetzte Mittel sind zurückzuzahlen.
  • Die Stadt Strausberg ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen.