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Wohnsitz abmelden

Beschreibung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden

Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.

 

Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG): http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

  • Personalausweis und/oder Reisepass aller Personen, die sich abmelden möchten

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

  • Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, kann dieser sowohl bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes als auch bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes abgemeldet werden.

Abmeldung im Bürgerbüro

  • Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

 

Abmeldung schriftlich

  • Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" ausgefüllt an das Bürgerbüro Strausberg.
  • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
  • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine

 

Abmeldung online

  • Die Abmeldung ins Ausland sowie die Abmeldung einer Nebenwohnung kann auch Online erfolgen. 
  • Für die Abmeldung des Nebenwohnsitzes auf dem digitalen Weg ist zwingend ein deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte für EU-Bürger*innen notwendig. Klicken Sie einfach auf die Onlinedienstleistung "Nebenwohnsitz abmelden - Onlinedienst". Sie werden zu einem Online-Formular weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst durch Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto authentifizieren müssen, um die Meldebescheinigung online zu beantragen.

gebührenfrei