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Fundbüro
Beschreibung
Sie können ganz bequem online einsehen, welche Gegenstände im Fundbüro abgegeben wurden. Ob Schlüssel, Handy oder andere persönliche Dinge – prüfen Sie schnell und unkompliziert, ob Ihr verlorener Gegenstand dabei ist.
Besuchen Sie dazu einfach den entsprechenden Link unter Onlinedienstleistung.
Sollten Sie etwas verloren haben und der Gegenstand wurde nicht im Fundbüro abgegeben, können Sie sich eine Negativbescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen lassen.
Innerhalb von sechs Monaten kann der rechtmäßige Eigentümer seine Rechte geltend machen. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben oder zu Gunsten der Stadt Strausberg versteigert. Bei der Abgabe einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen.
Sollte der Eigentümer bekannt sein, wird er schriftlich benachrichtigt und zur Abholung der Fundsache aufgefordert.
Finden Sie ein herrenloses Tier in Strausberg kontaktieren Sie bitte die Stadtverwaltung Strausberg/ Fachgruppe Ordnung und Gewerbe oder das Tierheim in Wesendahl (Tel.-Nr.: 03341/ 25147).
Innerhalb von sechs Monaten kann der rechtmäßige Eigentümer seine Rechte geltend machen. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben oder zu Gunsten der Stadt Strausberg versteigert.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Fachgruppe Ordnung und Gewerbe
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- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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