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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

Der WBS (Wohnberechtigungsschein) ist eine amtliche Bescheinigung, mit dessen Hilfe Wohnungssuchende nachweisen können, dass sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Geförderte Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für deren Bezug müssen also bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die einen WBS begründen. 

  • Der WBS ist für den Bezug einer Sozialwohnung erforderlich.
  • Der WBS berechtigt eine Person dazu, eine Wohnung zu mieten, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung).
  • Dazu bedarf es eines Nachweises der Höhe des Einkommens dieser Person und der weiteren Haushaltsmitglieder, welches eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf.
  • Ein im Land Brandenburg ausgestellter WBS gilt nur für Wohnraum im Land Brandenburg. Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Wohnberechtigungsschein wird nicht anerkannt.
  • Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel 1 Jahr gültig.
  • zuständig: Gemeinde-, Amts- bzw. Stadtverwaltung des derzeitigen oder zukünftigen Wohnsitzes


Einkommensgrenze:
Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  1. Einpersonenhaushalt: 18.500 €,
  2. Zweipersonenhaushalt: 26.000 €,
  3. zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.800 €.

Für zum Haushalt rechnende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 2.000 €.

Zusätzlich wurden neue Kategorien eingeführt, um auch Haushalte mit mittleren Einkommen zu berücksichtigen:

WBS+40: Hierbei darf das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze um bis zu 40% überschreiten. Beispielsweise liegt die Grenze für einen Einpersonenhaushalt dann bei 25.900 .

WBS+60: Hierbei darf das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze um bis zu 60% überschreiten. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze somit bei 29.600 .


Wohnungsgröße:
Im Land Brandenburg werden für alle geförderten Mietwohnungen folgende Wohnungsgrößen als angemessen bestimmt:

Alleinstehende: 50m ² oder 2 Räume

2 Personen: 65 m² oder 2 Räume

3 Personen: 80 m² oder 3 Räume

4 Personen: 90 m² oder 4 Räume.

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² oder einen Wohnraum.

Antragsfomular mit Unterschrift des Antragstellers.

Sämtliche für Sie/Ihre Haushaltsangehörigen zutreffenden Unterlagen sind in Kopie oder im pdf-Format den Antragsunterlagen beizufügen:

    • Einkommensnachweise der Antragstellerin/des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
    • Verdienstbescheinigung (oder Kopien der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate)
    • Kopie des Bescheides/ der Bescheide über Arbeitslosengeld (ALG I)
    • Kopie Rentenbescheid(e)/letzte Rentenanpassung(en)
    • Nachweis über den Bezug von Krankengeld/Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber
    • Kopie des Bescheides über Elterngeld
    • Kopie des Bescheides über den Bezug von Grundsicherungsleistungen, für Arbeitssuchende nach SGB II (Bürgergeld)
    • Nachweis über erhaltene Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsvorschussleistungen des Jugendamtes (Kopie des entsprechenden Titels) und Kopien der Zahlungsbelege der letzten 6 Monate
    • Kopien von einmaligen/sonstigen Einnahmen
    • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen durch die Kopie der Festsetzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht und Kopien der Zahlungsbelege der letzten 12 Monate
    • Nachweis einer Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 (Kopie des Schwerbehindertenausweises)
    • Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Kopie des Bescheides über den Bezug von Pflegegeld)
    • Kopie des Bescheides über Ausbildungsförderung (BAB/BAföG)
    • Kopie des Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrages
    • Erklärung zu Einkünften aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen aus Sparguthaben und Vorlage der entsprechenden Nachweise
    • Nachweis der erhöhten Werbungskosten: bei nichtselbständiger Arbeit (z.B. Fahrkosten, auswärtige Unterbringung)

Eine Checkliste und das Antragsformular finden Sie rechts im Bereich Downloads.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen