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Meldung über Verlust/ Diebstahl/ Wiederauffinden von Ausweisdokumenten

Beschreibung

Sollten Sie ein deutsches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) verlieren oder sollte Ihnen ein solches Dokument gestohlen werden, so ist dies dem Bürgerbüro unverzüglich mitzuteilen. Diese Dokumente werden weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Im Falle des Wiederauffindens eines Ausweisdokumentes ist das Dokument dem Bürgerbüro unverzüglich vorzulegen, damit auch die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) veranlasst werden kann.

  • Sofern vorhanden: ein anderes Ausweisdokument (z.B. bei Verlust des Personalausweises der Reisepass, abgelaufener und entwerteter Personalausweis)
  • Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei (sofern bereits Anzeige erstattet worden ist)

Verlust / Diebstahl

Jeder Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokumentes ist dem Bürgerbüro zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Haben Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet, bringen Sie diese bitte mit ins Bürgerbüro.

 

Sperrung Online-Funktion

Sie können zusätzlich die Online-Ausweisfunktion auch selbst telefonisch sperren lassen.
(Sperrnotruf Mo – So   0 bis 24 Uhr       116 116)

 

HINWEIS: Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden! Einige Länder akzeptieren die Löschung eines wiedergefundenen Dokuments aus der INTERPOL-Datenbank „Stolen an Lost Travel Documents“ nicht und es kann zu Unannehmlichkeiten bei Reisen kommen! 

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgerbüro erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

 

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen