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Personalausweis
Beschreibung
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausnahme: Die Person besitzt einen gültigen Reisepass.
Der Personalausweis hat das Format einer Scheckkarte. Es ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Weiterhin ist in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.
Mehr Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion finden Sie in der Broschüre oder unter folgendem Link: https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich (siehe Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht).
- Ausweispflicht - § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG): http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
- Ausstellung - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG): http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
- Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG): http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html
- vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG): https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__3.html
- Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass bzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (i. d. R nicht älter als ein halbes Jahr) - kann auch vor Ort an unserer Fotostation gegen eine Gebühr von 6 € aufgenommen werden (Fotomustertafel-Bundesdruckerei)
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Fotografin oder Ihr Fotograf über die technische Anbindung verfügt, das Lichtbild digital an das Bürgerbüro übermitteln zu können. Hier erhalten Sie Informationen, ob sich ein solcher Fotodienstleister in der Nähe befindet: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bzw. Familienstammbuch) (Original)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (Original)
- bei Eheschließung: Eheurkunde (Original)
- bei Namensänderung: entsprechende Urkunde (Original)
- Bei unter 16-Jährigen:
- Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Dokument des nicht anwesenden Elternteils. (Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Ausweisdokument" unter dem Bereich Downloads)
- ggf. Negativbescheid des Jugendamtes oder das rechtskräftige Scheidungsurteil, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
- ggf. Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist
Information zur Antragstellung
- Die Beantragung eines Personalausweises ist nur bei der Ausweisbehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache unter Vorlage des bisherigen Dokuments möglich.
- Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Person allein antragsberechtigt.
- Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
„Erstbeantragung“
- Sofern es sich um die „Erstbeantragung“ eines Ausweisdokumentes handelt, ist auch die Vorsprache eines Elternteils zur Identitätsbestätigung notwendig.
Beantragung für Minderjährige
- Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat.
- Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile.
- Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind (gemeinsames Sorgerecht), ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters für ein Ausweisdokument" unter dem Bereich Downloads.
- Bei alleinigem Sorgerecht wird der Negativbescheid des Jugendamtes oder das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Hinweis auf das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen.
Online-Ausweisfunktion
- Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion. Mehr dazu erfahren Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Für unter 16-Jährige kann ein Personalausweis nur ohne Online-Funktion beantragt werden.
Gültigkeitsdauer
- Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Der vorläufige Personalausweis ist höchsten 3 Monate gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Antragstellung
- Die Beantragung eines Personalausweises ist nur bei der Ausweisbehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache möglich.
- Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.
- Die Herstellung erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin.
- Die Bearbeitungszeit des neuen Personalausweises beträgt ca. 2 – 3 Wochen.
Hinweise zur Abholung
- Bei der Antragstellung erhalten Sie den Hinweis, wann Sie Ihr Dokument im Bürgerbüro abgeholen können.
- Die Aushändigung kann an die/den Antragsteller/in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Nutzen Sie hierfür gern das bereitgestellte Formular "Vollmacht zur Abholung eines Personaldokuments" unter dem Bereich Downloads.
- Bei Abholung legen Sie bitte Ihre alten Dokumente vor.
- Auch die/der Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Abholung Ihres neuen Personalausweises benötigen Sie keinen Termin.
- Unter 24 Jahren: 22,80 €
- Über 24 Jahren: 37,00 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- ggf. Foto: 6 €
Die Gebühren können bar oder mit Kredit-/EC-Karte bezahlt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerdienste Bürgerbüro
-
- Hegermühlenstraße 58
- 15344 Strausberg
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- Telefon:
03341 381-210 - Fax:
03341 381-436 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
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